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Paraguay Talk

Territorialprinzip Paraguay — nur paraguayisches Einkommen wird besteuert

Das paraguayische Steuerrecht basiert auf dem Territorialprinzip: Paraguay besteuert grundsätzlich nur Einkommen, das aus paraguayischen Quellen stammt. Einkünfte aus dem Ausland — Mieten in Deutschland, Dividenden einer deutschen Gesellschaft, Honorare aus Europa, Kapitalerträge aus einem deutschen Depot — unterliegen in Paraguay keiner Einkommensteuer.

Das klingt attraktiv. Und ist es in vielen Fällen auch. Aber der Teufel steckt im Detail: Was Paraguay nicht besteuert, besteuert möglicherweise Deutschland noch — besonders in der Übergangsphase nach dem Wegzug. Und Paraguay hat kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, das eine klare Aufteilung regeln würde.

Dieser Artikel erklärt, was das Territorialprinzip in der Praxis bedeutet, welche Einkünfte darunter fallen — und was trotzdem steuerlich relevant bleibt.


Was das Territorialprinzip bedeutet

Nur paraguayisches Einkommen ist steuerpflichtig in Paraguay.

Wer in Paraguay ansässig ist (Residencia Permanente oder faktischer Wohnsitz) und Einkünfte aus paraguayischen Quellen erzielt, zahlt auf diese Einkünfte Steuern — je nach Einkunftsart IRE, IRP oder IVA.

Einkünfte aus dem Ausland sind in Paraguay grundsätzlich von der Steuerpflicht ausgenommen. Das gilt für:

  • Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien
  • Dividenden oder Gewinnausschüttungen aus deutschen Gesellschaften
  • Honorare aus Dienstleistungen, die für ausländische Auftraggeber erbracht werden (sofern die Leistung nicht in Paraguay stattfindet — Details dazu unten)
  • Kapitalerträge aus ausländischen Depots oder Anleihen
  • Deutsche Renten oder Pensionen

Wichtige Einschränkung: Was als "paraguayische Quelle" gilt und was nicht, kann im Einzelfall komplex sein — insbesondere bei digitalen Dienstleistungen, gemischten Tätigkeiten oder internationalen Unternehmensstrukturen. Für Grenzfälle ist ein paraguayischer Contador hinzuzuziehen.


Welche Einkünfte aus paraguayischen Quellen besteuert werden

Wer in Paraguay Einkünfte erzielt, zahlt dort Steuern. Im Überblick:

IRE (Impuesto a la Renta Empresarial) — 10 % Für unternehmerische Tätigkeiten, Kapitalgesellschaften (EAS, S.R.L., S.A.) und Freiberufler mit bestimmten Einkünften aus paraguayischen Quellen. Steuersatz: 10 % auf den Nettoprofit. Geregelt in Ley 6380/2019.

IRP (Impuesto a la Renta Personal) — 10 % Einkommensteuer für natürliche Personen auf Einkünfte aus paraguayischen Quellen. Greift erst ab einer Schwelle von 36 salarios mínimos p.a. (aktuell ca. G. 104 Mio. — der genaue Betrag ist jährlich anhand des aktuellen Mindestlohns zu berechnen). Wer unter dieser Schwelle bleibt, zahlt keine IRP.

IVA (Impuesto al Valor Agregado) — 10 % / 5 % Mehrwertsteuer auf Umsätze aus paraguayischen Quellen. Regulärsatz 10 %, ermäßigt 5 % (u. a. Lebensmittel, Medikamente, landwirtschaftliche Güter). Betrifft Unternehmen und Selbstständige.

IDU (Impuesto a los Dividendos y Utilidades) — 8 % / 15 % Auf Gewinnausschüttungen aus paraguayischen Gesellschaften: 8 % bei residenten Empfängern, 15 % bei nichtresidenten Empfängern.

Eine vollständige Übersicht über alle paraguayischen Steuerarten findest du im Artikel Steuern in Paraguay.


Was das Territorialprinzip für Auswanderer aus Deutschland bedeutet

In Paraguay: Wer mit deutschem Einkommen (Rente, Mieten, Kapital) in Paraguay lebt und dort keine Einkünfte erzielt, zahlt in Paraguay grundsätzlich keine Einkommensteuer — weil diese Einkünfte nicht aus paraguayischen Quellen stammen.

Das ist der Kern des steuerlichen Arguments, das Paraguay für viele Auswanderer attraktiv macht.

In Deutschland: Die Sache ist komplizierter. Wer aus Deutschland wegzieht, hört nicht automatisch auf, in Deutschland steuerpflichtig zu sein — zumindest nicht sofort und nicht vollständig.

Relevante Konstellationen:

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland Wer in Deutschland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr hat, kann für bestimmte inländische Einkünfte weiterhin der deutschen beschränkten Steuerpflicht unterliegen — insbesondere bei Vermietung inländischer Immobilien, Dividenden aus deutschen Kapitalgesellschaften oder bestimmten Lizenzeinkünften. Was genau betroffen ist, hängt von Einkunftsart, Depotstatus und steuerlicher Ansässigkeit ab.

Wegzugsbesteuerung § 6 AStG Bei Wegzug nach Paraguay kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ausgelöst werden, wenn wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bestehen. Eine Zahlung in Jahresraten kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beantragt werden; die Liquiditätsbelastung bleibt dennoch ein zentrales Risiko und muss vor dem Wegzug geprüft werden.

Kein DBA Da zwischen Deutschland und Paraguay kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ist das Risiko einer Doppelbesteuerung erhöht. Eine Anrechnung gezahlter paraguayischer Steuern auf die deutsche Steuerpflicht ist über § 34c EStG in bestimmten Fällen möglich — aber nicht universell. Details zum DBA-Thema: Kein DBA zwischen Deutschland und Paraguay.


Häufige Missverständnisse

„Mit Wohnsitz in Paraguay zahle ich auf nichts mehr Steuern." Falsch. Paraguay besteuert paraguayische Einkünfte. Und Deutschland kann für bestimmte inländische Einkünfte weiterhin zuständig sein — die beschränkte Steuerpflicht endet nicht automatisch mit dem Wegzug.

„Das Territorialprinzip schützt mich vor der deutschen Wegzugsbesteuerung." Nein — die Wegzugsbesteuerung ist ein deutsches Instrument, das beim Verlassen Deutschlands greift, unabhängig davon, was Paraguay besteuert oder nicht.

„Dienstleistungen für ausländische Kunden sind in Paraguay steuerfrei." Nicht automatisch. Wenn die Leistung in Paraguay erbracht wird (du sitzt in Asunción und arbeitest für einen deutschen Kunden), kann Paraguay IRE oder IVA auf diese Einkünfte beanspruchen. Das hängt von der Einordnung der Einkunftsquelle ab — im Zweifel Contador fragen.


Praxishinweis: Steuerlich sauber aufstellen

Das Territorialprinzip ist ein echter Vorteil — aber kein automatischer Steuervermeidungsmechanismus. Wer es korrekt nutzen will:

  1. Wegzugsbesteuerung und Aufgabe des deutschen Wohnsitzes mit einem deutschen Steuerberater klären — vor dem Wegzug, nicht danach.
  2. Prüfen, welche deutschen Einkünfte weiterhin der beschränkten deutschen Steuerpflicht unterliegen.
  3. In Paraguay einen Contador beauftragen, der die paraguayische Steuerpflicht überwacht und Erklärungen über DNIT/Marangatu einreicht.
  4. Gesellschaftsstrukturen (EAS, S.R.L.) steuerlich einordnen — insbesondere bei Ausschüttungen (IDU) und Frage der Quellensteuer.

FAQ

Was ist das Territorialprinzip in einfachen Worten? Paraguay besteuert nur das, was in Paraguay verdient wird. Einkünfte aus dem Ausland — deutsche Mieten, ausländische Renten, Kapitalerträge aus Europa — sind in Paraguay grundsätzlich steuerfrei.

Gilt das Territorialprinzip auch für Unternehmen? Ja. Auch paraguayische Kapitalgesellschaften zahlen IRE nur auf Einkünfte, die aus paraguayischen Quellen stammen. Erträge aus ausländischen Beteiligungen oder Geschäften im Ausland sind grundsätzlich nicht IRE-pflichtig — wobei die Abgrenzung im Einzelfall komplex sein kann.

Habe ich trotzdem Steuerpflicht in Deutschland? Möglicherweise ja — für bestimmte Einkünfte aus deutschen Quellen (Vermietung, Dividenden, bestimmte Kapitalerträge). Die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet nicht automatisch mit dem Wegzug. Das ist individuell zu prüfen.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Paraguay? Nein — kein umfassendes DBA. Das erhöht das Risiko einer Doppelbesteuerung in bestimmten Konstellationen. Mehr dazu: Kein DBA Deutschland–Paraguay.

Muss ich in Paraguay überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Das hängt von deinen Einkünften ab. Wer paraguayische Einkünfte über den jeweiligen Schwellenwerten erzielt, muss beim DNIT (Marangatu) Erklärungen einreichen. Wer ausschließlich ausländische Einkünfte hat und in Paraguay keine unternehmerische Tätigkeit ausübt, hat ggf. keine Erklärungspflicht in Paraguay — aber das ist im Einzelfall zu prüfen.


Quellen & Prüfdatum

  • Ley 6380/2019 (Steuerreform Paraguay — IRE, IRP, IVA, IDU)
  • DNIT (Dirección Nacional de Ingresos Tributarios), dnit.gov.py
  • § 6 AStG (Außensteuergesetz Deutschland)
  • § 34c EStG (Anrechnung ausländischer Steuern)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Individuelle Fragen zum Wegzug aus Deutschland oder zur Steuerpflicht in Paraguay sind mit einem deutschen Steuerberater und einem paraguayischen Contador zu klären.


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