Zum Hauptinhalt springen
Paraguay Talk

Kein DBA zwischen Deutschland und Paraguay — was das bedeutet

Deutschland hat mit rund 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Paraguay gehört nicht dazu. Zwischen den beiden Ländern gibt es kein umfassendes DBA, das verbindlich regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf.

Das ist für Auswanderer aus Deutschland, die Einkünfte aus beiden Ländern haben, relevant — und wird häufig unterschätzt. Wer nach Paraguay zieht, hört nicht automatisch auf, für bestimmte Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Gleichzeitig kann Paraguay auf Einkünfte aus paraguayischen Quellen Steuern erheben. Ohne DBA gibt es keine automatische Koordination — das Risiko der Doppelbesteuerung steigt.

Da zwischen Deutschland und Paraguay kein umfassendes DBA besteht, ist das Risiko einer Doppelbesteuerung erhöht. Die konkrete Belastung hängt von Einkunftsart, Ansässigkeit, Quellenstaat und nationalen Anrechnungs- oder Abzugsregeln ab.

Stand: Juli 2026. Zuständige Rechtsquellen: § 34c EStG (Deutschland), Ley 6380/2019 (Paraguay).


Was ein DBA normalerweise regelt

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Er legt fest, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat — und verhindert so, dass dieselbe Einkunft in beiden Staaten vollständig besteuert wird.

Typische DBA-Regelungen:

  • Unternehmensgewinne: Besteuerungsrecht liegt grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat, es sei denn, es gibt eine Betriebsstätte im anderen Staat
  • Dividenden: geteiltes Besteuerungsrecht, oft mit Quellensteuerbegrenzung
  • Zinsen und Lizenzgebühren: ebenfalls geregelte Aufteilung
  • Renten: oft dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen
  • Immobilienerträge: meist dem Lagestaat (Staat, in dem das Objekt liegt)

Ohne DBA entscheidet jeder Staat für sich — nach seinem nationalen Recht. Beide können denselben Vorgang besteuern.


Konkrete Konstellationen und ihr Risiko

Deutsche Rente nach Paraguay

Regelung: Mit einem DBA wäre die Rente oft dem Ansässigkeitsstaat (Paraguay) zugeordnet — und dort nach Territorialprinzip meist steuerfrei (keine paraguayische Quelle). Ohne DBA: Deutschland kann auf Renten aus dem deutschen Rentensystem bei beschränkt Steuerpflichtigen Quellensteuer einbehalten.

Praxis: Deutsche Rentner in Paraguay können weiterhin deutschen Steuerabzug erleiden, auch wenn sie dort keinen Wohnsitz mehr haben. Die Behandlung hängt von der Art der Rente und dem Status der Steuerpflicht ab — im Einzelfall prüfen.

Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien

Regelung: Auch ohne DBA gilt das Lageortprinzip für Immobilien. Deutschland besteuert Mieteinnahmen aus deutschen Grundstücken im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht. Paraguay besteuert diese Einkünfte nicht (ausländische Quelle → Territorialprinzip).

Risiko einer Doppelbesteuerung: Gering — Deutschland hat klares Besteuerungsrecht, Paraguay nicht. Hier wirkt das Territorialprinzip zu Gunsten des Steuerpflichtigen.

Dividenden aus deutschen Kapitalgesellschaften

Regelung: Deutschland erhebt Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer 25 % + Solidaritätszuschlag) auf Dividenden bei beschränkt Steuerpflichtigen, sofern die Beteiligung die Voraussetzungen erfüllt. Paraguay würde diese ausländischen Dividenden grundsätzlich nicht besteuern (ausländische Quelle).

Risiko: Deutsches Besteuerungsrecht bleibt bestehen. Keine paraguayische Besteuerung. Keine Doppelbesteuerung in diesem Fall — aber der Abfluss durch die deutsche Steuer bleibt.

Einkünfte aus Tätigkeit in Paraguay für ausländische Kunden

Regelung: Wer in Paraguay sitzt und dort eine Leistung für einen ausländischen Auftraggeber erbringt, kann paraguayische IRE und IVA schulden (da die Tätigkeit in Paraguay stattfindet). Deutschland hat für diese Einkünfte nach Wegzug und Aufgabe des deutschen Wohnsitzes typischerweise kein Besteuerungsrecht mehr.

Risiko: In der Übergangsphase (solange noch ein Wohnsitz in Deutschland besteht) kann Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht beanspruchen — und Paraguay gleichzeitig auf die paraguayische Tätigkeit. Das wäre echte Doppelbesteuerung.

Gewinnausschüttungen aus paraguayischen Gesellschaften

Regelung: Paraguay erhebt IDU (8 % bei Residenten, 15 % bei Nichtresidenten) auf Ausschüttungen. Deutschland kann bei beschränkt Steuerpflichtigen auf diese Einkünfte möglicherweise ebenfalls Steuern erheben, wenn Bezug zu deutschem Steuerrecht besteht.


Was das deutsche Steuerrecht als Abhilfe kennt

Ohne DBA gibt es keine automatische Entlastung. Das deutsche Steuerrecht bietet aber nationale Instrumente:

§ 34c Abs. 1 EStG — Anrechnung ausländischer Steuern

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und im Ausland auf Einkünfte Steuern gezahlt hat, kann die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anrechnen — bis zur Höhe der deutschen Steuer auf diese Einkünfte. Voraussetzung: die ausländischen Einkünfte müssen der deutschen Steuerpflicht unterliegen.

Die Anrechnung funktioniert nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: deutsche Steuerpflicht auf die Einkünfte UND tatsächlich gezahlte paraguayische Steuer. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, greift die Anrechnung nicht.

§ 34c Abs. 2 EStG — Abzug ausländischer Steuern

Alternativ zur Anrechnung kann die ausländische Steuer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen werden. Das ist selten günstiger als die Anrechnung, aber in bestimmten Konstellationen möglich.

§ 34d EStG — Definition ausländischer Einkünfte

Dieser Paragraph definiert, welche Einkünfte als "ausländische Einkünfte" im Sinne des § 34c gelten. Das ist relevant, weil die Anrechnung nur für ausländische Einkünfte möglich ist.

Wichtig: Diese Instrumente reduzieren das Risiko der Doppelbesteuerung, eliminieren es aber nicht vollständig. In bestimmten Strukturen bleibt eine Restbelastung.


Was zu tun ist

Vor dem Wegzug klären:

  • Mit einem deutschen Steuerberater durchrechnen: Welche Einkünfte bleiben in Deutschland steuerpflichtig?
  • Wegzugsbesteuerung § 6 AStG prüfen: Falls wesentliche Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften bestehen, kann eine Steuer auf den fiktiven Veräußerungsgewinn entstehen.
  • Wohnsitzaufgabe dokumentieren: Ohne saubere Aufgabe des deutschen Wohnsitzes bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen.

Nach dem Wegzug:

  • Paraguayischen Contador beauftragen für die laufende Steuerpflicht in Paraguay (DNIT/Marangatu).
  • Deutschen Steuerberater für die Restpflichten in Deutschland (beschränkte Steuerpflicht, Quellensteuererstattungen).
  • Keine pauschalen Annahmen machen — die Situation ist bei jedem Auswanderer individuell.

Was es kein DBA nicht bedeutet

Es gibt trotzdem Schutz — nur keinen automatischen. Das Fehlen eines DBA bedeutet nicht, dass jeder Euro doppelt besteuert wird. Das Territorialprinzip Paraguays schützt in vielen Fällen bereits davor, dass Paraguay zugreift. Und deutsches nationales Recht (§ 34c EStG) bietet Instrumente zur Anrechnung.

Es ist nicht unlösbar. Wer seine Struktur sauber aufstellt — Wohnsitz klar aufgibt, Einkünfte klar zuzuordnen weiß, ggf. Gesellschaftsstrukturen nutzt — kann das fehlende DBA in vielen Fällen ohne echte Doppelbesteuerung navigieren. Aber das erfordert Beratung, nicht Improvisation.


FAQ

Hat Paraguay mit irgendeinem Land ein DBA? Paraguay hat eine begrenzte Anzahl von DBA und Abkommen zu Steuerinformationsaustausch. Mit Deutschland besteht kein umfassendes DBA. Aktuelle Informationen dazu liefert das paraguayische Finanzministerium (Ministerio de Hacienda) oder die DNIT.

Bedeutet kein DBA, dass ich auf alles doppelt Steuern zahle? Nicht zwingend. Das Territorialprinzip Paraguays schützt davor, dass Paraguay auf ausländische Einkünfte zugreift. Und Deutschland kann nur besteuern, was in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. In vielen Konstellationen gibt es keine echte Doppelbesteuerung — aber das ist von den Einkünften und der individuellen Situation abhängig.

Was ist § 34c EStG? Ein deutsches Steuergesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Steuerschuld erlaubt. Es ist das wichtigste nationale Instrument zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ohne DBA.

Lohnt sich der Wegzug nach Paraguay trotz fehlendem DBA? Das hängt von der individuellen Situation ab — Einkunftsstruktur, bestehende Beteiligungen, Vermögen, Familienstand. Für viele Auswanderer funktioniert es trotz fehlendem DBA gut. Für andere entstehen echte Komplexitäten. Vorab-Beratung ist essenziell.

Wo finde ich einen deutschen Steuerberater, der sich mit Paraguay auskennt? Spezialisierte Kanzleien mit Auslandsfokus (insbesondere LATAM) gibt es, sie sind aber selten. Ausgangspunkt: Steuerberater mit internationalem Steuerrecht und § 34c EStG-Erfahrung. Ein paraguayischer Contador ist für die PY-Seite zusätzlich nötig.


Quellen & Prüfdatum

  • § 34c EStG (Einkommensteuergesetz Deutschland — Anrechnung ausländischer Steuern)
  • § 34d EStG (Definition ausländischer Einkünfte)
  • § 6 AStG (Außensteuergesetz — Wegzugsbesteuerung)
  • Ley 6380/2019 (Steuerreform Paraguay)
  • Bundesfinanzministerium: Liste der DBA Deutschlands — abgerufen Juli 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die steuerlichen Verhältnisse bei Wegzug nach Paraguay sind individuell — ein deutscher Steuerberater und ein paraguayischer Contador sind für verbindliche Einschätzungen unerlässlich.


Weiterführende Themen