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Paraguay Talk

EAS Paraguay — die vereinfachte Kapitalgesellschaft für Ausländer

Die Empresa por Acciones Simplificada (EAS) ist die modernste Gesellschaftsform Paraguays. Eingeführt durch Ley 6480/2020, ist sie seit 2021 vollständig verfügbar und hat sich seitdem als bevorzugte Struktur für viele Gründer, Selbstständige und Investoren etabliert — paraguayische wie ausländische.

Die EAS kombiniert die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit einem deutlich vereinfachten Gründungs- und Verwaltungsaufwand im Vergleich zu S.R.L. und S.A. Sie kann von einer einzigen Person gegründet werden, hat kein gesetzliches Mindestkapital und ist schneller registriert als klassische Gesellschaftsformen.

Für viele kleinere Beratungs-, Dienstleistungs- und Investmentstrukturen ist die EAS oft der pragmatischste Einstieg. Ob sie im Einzelfall geeignet ist, hängt von Gesellschaftern, Tätigkeit, Bankfähigkeit, Haftungserwartungen und geplanter Außenwirkung ab.

Stand: Juli 2026. Gesetzliche Grundlage: Ley 6480/2020.


Was die EAS ist — und was sie unterscheidet

EAS, S.R.L. oder S.A. — die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalEASS.R.L.S.A.
MindestkapitalKeinesGering (gesetzlich geregelt)Höher
Mindestanzahl Gesellschafter12–25Ab 2
HaftungBeschränkt auf EinlageBeschränkt auf EinlageBeschränkt auf Einlage
Übertragung von AnteilenFlexibel (Satzung)EingeschränktFrei (Aktien)
GründungsaufwandGeringMittelHoch
Eignung für kleine StrukturenSehr gutGutEher für größere

EAS zuerst empfehlen — mit Einschränkung: Für die meisten kleineren bis mittelgroßen Strukturen von Ausländern in Paraguay ist die EAS die erste Wahl. Aber: Bankfähigkeit, Außenwirkung gegenüber Behörden, Vertragspartnern und mögliche spätere Skalierungsabsichten können S.R.L. oder S.A. vorziehenswert machen.


Voraussetzungen für die Gründung

Wer kann eine EAS gründen?

  • Natürliche Personen (paraguayische Staatsbürger oder Ausländer mit gültiger Residencia Permanente oder Cédula)
  • Juristische Personen (andere Gesellschaften, in- oder ausländische)
  • Gemischte Konstellationen (natürliche + juristische Personen)

Ausländer ohne Residencia: Formal möglich unter bestimmten Bedingungen — aber in der Praxis ist eine gültige Residencia oder Cédula für die Registrierung und insbesondere für die Bankkontoöffnung nahezu unerlässlich. Wer eine EAS betreiben will, sollte erst die Residencia abgeschlossen haben.

Mindestkapital: Keines gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis wird ein funktionsfähiges nominales Kapital gewählt — typischerweise G. 1 Mio. bis G. 10 Mio. als formale Grundlage, die aber nichts über das tatsächliche Betriebskapital aussagt.

Registrierung: Beim DNIT (Steuerregister, RUC-Nummer), MTESS (Arbeitsministerium, bei Angestellten), ggf. Industrie- und Handelskammer.


Gründungsablauf

1. Satzung (Estatuto Social) Die EAS wird durch eine Satzung gegründet. Diese kann per privatem Dokument (escritura privada) erstellt werden — kein Notar zwingend erforderlich, was die EAS gegenüber S.R.L. und S.A. vereinfacht. In der Praxis werden die Satzungen meist durch einen paraguayischen Abogado (Anwalt) aufgesetzt, der die aktuellen Anforderungen kennt.

2. Registrierung bei der DINAPI (sofern relevant) Für bestimmte Tätigkeiten ist eine Registrierung beim geistigen Eigentum notwendig. Für die meisten Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaften nicht relevant.

3. RUC-Nummer beim DNIT beantragen Der Registro Único del Contribuyente ist die paraguayische Steuernummer der Gesellschaft. Ohne RUC keine Rechnungsstellung, kein Bankkonto, keine operative Tätigkeit. Beantragt über das DNIT-System Marangatu.

4. Habilitación (Betriebsgenehmigung) Je nach Tätigkeit ist eine kommunale oder sektorale Betriebsgenehmigung nötig. Für Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaften in der Regel unkompliziert.

5. Bankkonto eröffnen Paraguayische Banken verlangen für Gesellschaftskonten in der Regel Cédula/Residencia der Gesellschafter, Satzung, RUC-Nummer und ggf. Habilitación. Die Anforderungen variieren je nach Bank.

Typische Gründungsdauer: Mit erfahrenem Abogado und vollständigen Unterlagen 4–8 Wochen. Engpässe entstehen oft beim DNIT-Schritt (Wartezeiten) oder beim Bankkonto.


Steuern der EAS

Die EAS ist eine juristische Person und unterliegt dem paraguayischen Steuerrecht. Die wichtigsten Steuerarten:

IRE (Impuesto a la Renta Empresarial) — 10 % Körperschaftsteuer auf den Nettoprofit aus paraguayischen Quellen. Steuersatz: 10 %. Geregelt in Ley 6380/2019 (nicht IRACIS — das wurde durch IRE ersetzt). Buchhaltungspflicht über einen Contador, jährliche Erklärung via Marangatu/DNIT.

IVA (Impuesto al Valor Agregado) — 10 % / 5 % Mehrwertsteuer auf Umsätze. Regulärsatz 10 %, ermäßigt 5 %. Monatliche Deklaration. Wer Rechnungen stellt (facturas), muss IVA ausweisen und abführen.

IDU (Impuesto a los Dividendos y Utilidades) — 8 % / 15 % Auf Gewinnausschüttungen: 8 % bei residenten Empfängern, 15 % bei nichtresidenten Empfängern. Wichtig: IDU greift erst bei der Ausschüttung — solange Gewinne in der Gesellschaft verbleiben, ist IDU nicht fällig.

Lohnsteuer / MTESS-Beiträge Bei Angestellten (inkl. Gesellschafter-Geschäftsführer in manchen Strukturen): IPS-Beiträge (Instituto de Previsión Social), die an die Sozialversicherung abzuführen sind.

Vereinfachte Buchhaltung: Für EAS unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen gibt es vereinfachte Buchhaltungsregeln. Ab welchen Grenzen das volle Rechnungslegungsregime gilt, ist im Einzelfall mit dem Contador zu prüfen.


Laufende Verwaltung

Contador (Buchhalter): Eine EAS in Paraguay braucht einen Contador für die laufende Buchhaltung, monatliche IVA-Erklärungen und die jährliche IRE-Erklärung. Das ist Pflicht — keine Option. Typische Kosten für Contabilidad: G. 400.000 bis G. 1.500.000 monatlich, je nach Umfang der Tätigkeiten und Transaktionen.

Facturas (Rechnungen): Ausgestellte Rechnungen in Paraguay müssen offiziell nummeriert sein (timbradas) — Stempel der DNIT auf dem Rechnungsblock. Ohne korrekte Facturas keine steuerliche Anerkennung von Umsätzen.

Jährliche Steuererklärungen: IRE jährlich, IVA monatlich, ggf. weitere Erklärungen. Fristversäumnisse führen zu Säumniszuschlägen.

Generalversammlung / Beschlüsse: Eine EAS kann vereinfachte Entscheidungsprozesse in der Satzung festlegen. Bei Einpersonengesellschaften ist der administrative Aufwand minimal.


Für wen die EAS geeignet ist

Gut geeignet:

  • Ausländer mit Residencia, die eine operative Tätigkeit in Paraguay aufnehmen wollen (Beratung, Dienstleistungen, Handel)
  • Investmentstrukturen für paraguayische Immobilien oder Beteiligungen
  • Einpersonengesellschaften ohne Bedarf an komplexen Anteilsstrukturen
  • Gründer, die mit minimalem Aufwand legal operieren wollen

Weniger geeignet oder Alternativen prüfen:

  • Wenn externe Investoren paraguayische Bilanzstandards für S.A. erwarten
  • Wenn bestimmte regulierte Tätigkeiten (Finanzdienstleistungen, bestimmte Konzessionen) explizit eine S.A. erfordern
  • Wenn Außenwirkung gegenüber paraguayischen Behörden oder Banken eine etabliertere Struktur bevorzugt

Die Frage ist nicht nur steuerlich: Bankfähigkeit, Vertragspartner-Erwartungen, Haftungsabgrenzung und geplantes Wachstum spielen eine Rolle. Ein Abogado und ein Contador sollten die Wahl der Gesellschaftsform begleiten.


Kosten der Gründung (Orientierung)

Die folgenden Zahlen sind ungefähre Orientierungswerte für Juli 2026 — Angebote vergleichen:

  • Anwaltshonorar für Satzung und Registrierung: G. 2 Mio. bis G. 6 Mio. (je nach Kanzlei und Umfang)
  • Behördengebühren und Stempel: vergleichsweise gering
  • Contador für Ersteinrichtung / Buchhaltungssetup: variabel
  • Laufende Contabilidad: ab ca. G. 400.000 monatlich

Gesamtkosten Gründung (einmalig): grob USD 500–2.000, je nach Anwalt und Umfang. Das ist im internationalen Vergleich sehr niedrig.


FAQ

Kann ich eine EAS ohne Residencia gründen? Formal gibt es Wege für Ausländer ohne Residencia — aber das Bankkonto für die Gesellschaft ist dann kaum zu öffnen, und operative Tätigkeit ist faktisch eingeschränkt. Residencia zuerst ist der empfohlene Weg.

Was ist der Unterschied zwischen EAS und S.R.L.? Beide sind Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung. Die EAS lässt sich als Einpersonengesellschaft gründen, hat kein Mindestkapital, erfordert keinen Notar für die Satzung und ist flexibler in der Struktur. Die S.R.L. setzt dagegen mindestens zwei Gesellschafter voraus, ist älter und bekannter — manche Banken und Behörden bevorzugen sie.

Wird die EAS in Paraguay steuerlich gleich behandelt wie S.R.L. und S.A.? Ja — IRE, IVA und IDU gelten für alle paraguayischen Kapitalgesellschaften gleich, unabhängig von der Rechtsform.

Muss ich als Gesellschafter meinen Namen öffentlich registrieren? Die Gründungsdokumentation (Satzung, Registrierung) ist in Paraguay grundsätzlich öffentlich zugänglich — ähnlich wie in Deutschland das Handelsregister. Vollständige Anonymität gibt es nicht.

Kann die EAS Dividenden an mich in Deutschland ausschütten? Ja. Die Ausschüttung unterliegt IDU in Paraguay (15 % für Nichtresidenten). Ob Deutschland diese Ausschüttungen zusätzlich besteuert, hängt von deiner steuerlichen Ansässigkeit und der Einordnung nach deutschem Recht ab — hier kommt das fehlende DBA wieder ins Spiel. Details: Kein DBA Deutschland–Paraguay.

Wie lange läuft eine EAS? Unbegrenzt, bis zur Auflösung durch Gesellschafterbeschluss oder aus gesetzlichen Gründen.


Quellen & Prüfdatum

  • Ley 6480/2020 — Empresa por Acciones Simplificada Paraguay
  • Ley 6380/2019 — Steuerreform Paraguay (IRE, IRP, IVA, IDU)
  • DNIT (Dirección Nacional de Ingresos Tributarios), dnit.gov.py
  • Praxis-Erfahrungen aus der Gesellschaftsgründung in Paraguay (Stand Juli 2026)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für die Gründung einer EAS und die steuerliche Einordnung ist ein paraguayischer Abogado und Contador hinzuzuziehen. Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen mit Deutschlandbezug erfordern zusätzlich einen deutschen Steuerberater.


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