Unternehmen und Steuern in Paraguay: Rechtsformen, Steuersystem und Territorialprinzip
Paraguay hat in den letzten Jahren als Unternehmensstandort an Aufmerksamkeit gewonnen. Das Steuersystem ist im Vergleich einfach, die Gründungsanforderungen sind überschaubar, und das Territorialprinzip macht das Land für Selbstständige und Investoren mit internationalem Einkommen interessant.
Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick: Welche Rechtsformen gibt es, wie funktioniert das Steuersystem, und was bedeutet das für jemanden, der aus Deutschland kommt? Der Stand bezieht sich auf Juni 2026. Für verbindliche Entscheidungen gehört die deutsche Seite zu einem Steuerberater und die paraguayische Seite zu einem Contador und Abogado.
Warum Paraguay für Unternehmer interessant ist
Drei Punkte werden regelmäßig genannt. Alle drei treffen zu, brauchen aber eine Einordnung.
Erstens ist das Steuersystem vergleichsweise einfach aufgebaut, mit wenigen Steuerarten und überschaubaren Regelwerken. Zweitens gilt das Territorialprinzip: Paraguay besteuert grundsätzlich Einkünfte aus paraguayischer Quelle. Einkünfte aus ausländischer Quelle werden grundsätzlich nicht besteuert. Entscheidend ist jedoch nicht allein, in welchem Land der Kunde oder Zahler sitzt. Eine aus Paraguay erbrachte Dienstleistung kann je nach Ausgestaltung als paraguayische Quelle gelten und muss im Einzelfall eingeordnet werden. Unabhängig davon bleibt eine deutsche Steuerpflicht bestehen, solange die Kriterien der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland erfüllt sind; die deutsche Seite muss separat und sorgfältig geprüft werden.
Drittens ist die Gründung einfacher als in Deutschland. Für eine EAS, eine inzwischen weit verbreitete Rechtsform für kleinere und mittlere Unternehmensstrukturen, gibt es kein Mindestkapital wie bei der deutschen GmbH und ein gegenüber klassischen Gesellschaftsformen vereinfachtes Gründungsverfahren.
Die drei Rechtsformen: EAS, S.R.L. und S.A.
EAS — Empresa por Acciones Simplificada
Die EAS hat sich in den letzten Jahren als Rechtsform für kleinere und mittlere Unternehmensstrukturen, Selbstständige und Investoren verbreitet. Sie lässt sich als vereinfachte Aktiengesellschaft verstehen, die auch als Einpersonengesellschaft (Unipersonal) möglich ist. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital; es besteht Buchführungspflicht, für die in der Praxis regelmäßig ein registrierter Contador beauftragt wird. Geeignet ist sie für Beratung, digitale Dienstleistungen, das Halten von Vermögenswerten und kleinere Investmentvehikel.
Ob die EAS für deine Situation passt, hängt von Gesellschafterstruktur, geplanter Tätigkeit, Bankfähigkeit, Haftungsfragen und gewünschter Außenwirkung ab. Pauschal ist sie keine Universallösung.
S.R.L. — Sociedad de Responsabilidad Limitada
Die S.R.L. entspricht am ehesten der deutschen GmbH. Sie eignet sich für Strukturen mit mehreren Gesellschaftern oder wenn eine klar kapitalgesellschaftliche Form gewünscht ist. Sie setzt mindestens zwei Gesellschafter voraus, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, und es gelten etwas höhere formale Anforderungen als bei der EAS. Typische Einsatzfälle sind Gemeinschaftsprojekte, Joint Ventures und Strukturen mit mehreren Beteiligten.
S.A. — Sociedad Anónima
Die S.A. entspricht am ehesten einer Aktiengesellschaft. Sie ist formaler und aufwendiger und für die meisten kleineren Unternehmer überdimensioniert. Sie setzt mindestens zwei Gesellschafter voraus und unterliegt umfangreicheren gesellschaftsrechtlichen Organisations- und Formvorgaben; ein allgemeines gesetzliches Mindestkapital besteht, ebenso wie bei der S.R.L., grundsätzlich nicht. Sinnvoll ist sie bei größeren Investmentstrukturen, externer Kapitalbeteiligung oder wenn die Übertragbarkeit von Aktien gewünscht ist.
Für die meisten Selbstständigen und kleineren Unternehmer ist die EAS der pragmatische Einstieg. S.R.L. und S.A. kommen ins Spiel, wenn die Konstellation es erfordert.
Das Steuersystem (10-10-10)
Das paraguayische Steuersystem beruht auf drei zentralen Steuersätzen:
| Steuer | Satz | Was sie betrifft |
|---|---|---|
| IVA (Mehrwertsteuer) | 10 % | Umsätze aus Waren und Dienstleistungen (Sonderfall Vermietung: 5 %) |
| IRE (Unternehmenssteuer) | 10 % | Unternehmensgewinne (Nettoergebnis) |
| IRP (Einkommensteuer) | 8–10 % | persönliche Einkünfte aus paraguayischen Quellen, ab einer Schwelle |
Die Unternehmenssteuer heißt seit der Steuerreform durch die Ley 6380/19 (wirksam ab 2020) IRE (Impuesto a la Renta Empresarial); sie hat die frühere IRACIS abgelöst. Der Satz von 10 % auf das Nettoergebnis wurde beibehalten. In der Praxis reduzieren abzugsfähige Ausgaben die Bemessungsgrundlage, sodass die effektive Belastung niedriger ausfallen kann.
IRP — Einkommensteuer für Privatpersonen
Die IRP (Impuesto a la Renta Personal) betrifft Personen mit paraguayischem Einkommen oberhalb einer im Gesetz festgelegten Jahresschwelle. Für Einkünfte aus persönlicher Tätigkeit gilt eine progressive Skala von 8 %, 9 % und 10 %, für Kapitaleinkünfte ein Satz von 8 %. Die genaue Einstiegsschwelle ist gesetzlich geregelt und wird angepasst; sie sollte vor einer Entscheidung bei der DNIT bzw. mit einem Contador konkret geprüft werden und nicht als fester Eurobetrag verwendet werden.
Einkünfte, die steuerlich tatsächlich als ausländische Quelle einzustufen sind, fallen grundsätzlich nicht unter die paraguayische IRP. Ein deutscher Kunde oder eine Zahlung aus Deutschland reicht für diese Einordnung allein nicht aus.
IDU — Steuer auf Gewinnausschüttungen
Schüttet eine paraguayische Gesellschaft Gewinne aus, fällt IDU (Impuesto a los Dividendos y Utilidades) an: 8 % bei in Paraguay steuerlich ansässigen Empfängern und 15 % bei nicht ansässigen Empfängern. Das ist für Deutsche relevant, die eine paraguayische Gesellschaft halten, aber nicht in Paraguay steuerlich ansässig sind.
Territorialprinzip: was es bedeutet und was nicht
Paraguay besteuert Einkünfte aus paraguayischer Quelle; Einkünfte aus ausländischer Quelle bleiben grundsätzlich steuerfrei. Entscheidend ist dabei nicht allein, wo der Kunde oder Zahler sitzt, sondern ob die Einkünfte nach paraguayischem Recht als paraguayische Quelle gelten. Eine Dienstleistung, die tatsächlich aus Paraguay erbracht wird, kann auch bei einem deutschen Kunden als paraguayische Quelle einzustufen sein. Ein Berater, der in Asunción lebt und über seine EAS Leistungen für deutsche Kunden abrechnet, muss deshalb klären lassen, wie die Einkünfte einzuordnen sind. Das Territorialprinzip ist attraktiv, ersetzt aber keine individuelle Prüfung.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Zwischen Deutschland und Paraguay besteht kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen und Vermögen; es gibt lediglich ein besonderes Abkommen für Einkünfte aus dem internationalen Luftverkehr. Dadurch ist das Risiko einer Doppelbesteuerung erhöht. Die konkrete Belastung hängt von Einkunftsart, Ansässigkeit, Quellenstaat und den nationalen Anrechnungs- oder Abzugsregeln ab.
Wer den steuerlichen Wohnsitz von Deutschland nach Paraguay verlagern will, sollte zudem die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG prüfen. Sie betrifft insbesondere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Höhe und kann beim Wegzug eine Steuer auslösen, deren Liquiditätswirkung vorab zu klären ist. Diese Prüfung gehört vor den Wegzug, nicht danach.
Was praktisch nötig ist: RUC, Contador, Buchführung
Der RUC (Registro Único del Contribuyente) ist die paraguayische Steuernummer. Jede Gesellschaft und jeder Selbstständige braucht einen RUC; er wird bei der Steuer- und Zollbehörde DNIT beantragt und ist insbesondere für die steuerliche Registrierung, die Rechnungsstellung, geschäftliche Bankkonten und zahlreiche unternehmerische Behördenvorgänge erforderlich. (Die frühere Steuerbehörde SET wurde gemeinsam mit der Zollverwaltung in die DNIT integriert; Ley 7143/2023.)
Für die laufende Buchführung und die Steuererklärungen über das Portal Marangatu der DNIT wird in der Praxis regelmäßig ein registrierter Contador beauftragt. Die Buchführungspflicht gilt für paraguayische Gesellschaften, auch für die EAS.
Was genehmigungspflichtig ist
Nicht alles ist in Paraguay genehmigungsfrei. Für viele Tätigkeiten und Berufe ist eine Zulassung erforderlich. Wer ein Ladenlokal mit Kundenverkehr betreibt, braucht Genehmigungen der Gemeindeverwaltung; wer regulierte Berufe ausübt, etwa als Arzt, Anwalt oder Ingenieur, benötigt paraguayische Zulassungen oder eine Anerkennung der Gleichwertigkeit. Das gehört vor die Gründung geklärt.
Weiterführende Themen
- Bankkonto Paraguay eröffnen
- Geld nach Paraguay überweisen
- Auswandern nach Paraguay: Residencia und Cédula
FAQ — Unternehmen und Steuern Paraguay
Welche Rechtsform ist die richtige für mich? Für die meisten Selbstständigen und Einzelinvestoren ist die EAS der pragmatische Einstieg. Ob sie in deiner Situation passt, hängt von Gesellschafterstruktur, Tätigkeit, Bankbedarf und Haftungsfragen ab und sollte vor der Gründung mit einem lokalen Contador und gegebenenfalls einem deutschen Steuerberater geklärt werden.
Muss ich in Paraguay Steuern zahlen, wenn mein Einkommen aus Deutschland kommt? Ob in Paraguay Steuern anfallen, hängt von der steuerlichen Quelle der Einkünfte ab. Ein deutscher Kunde oder ein deutsches Bankkonto macht Einkünfte nicht automatisch zu steuerfreiem Auslandseinkommen; eine aus Paraguay erbrachte Tätigkeit kann als paraguayische Quelle gelten. Zusätzlich ist die deutsche Steuerpflicht separat zu prüfen. Ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen besteht nicht, was das Doppelbesteuerungsrisiko erhöht.
Was ist der Unterschied zwischen EAS und S.R.L.? Die EAS kann als Einpersonengesellschaft betrieben werden und ist formell einfacher. Die S.R.L. erfordert mindestens zwei Gesellschafter und ist stärker an die klassische GmbH-Struktur angelehnt.
Brauche ich einen Contador? Paraguayische Gesellschaften unterliegen Buchführungs- und Erklärungspflichten. Für deren laufende Erfüllung und die Kommunikation über das Portal Marangatu wird in der Praxis regelmäßig ein registrierter Contador beauftragt.
Wie hoch ist die Steuer auf Gewinnausschüttungen? IDU: 8 % bei in Paraguay steuerlich ansässigen Empfängern, 15 % bei nicht ansässigen Empfängern.
Kann ich sofort loslegen, wenn die Gesellschaft gegründet ist? Für viele Tätigkeiten ja, aber nicht für alle. Manche Branchen und Berufe erfordern zusätzliche Genehmigungen. Das vorab klären.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sind strukturierende wirtschaftliche und organisatorische Hintergrundinformationen. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Prüfungen empfehlen wir einen deutschen Steuerberater für die deutsche Seite sowie einen paraguayischen Contador und Abogado für die paraguayische Seite.
Quellen und Datenstand
- Steuerreform und Steuerarten (IVA, IRE, IRP, IDU): Ley 6380/19, DNIT (abgerufen 22.06.2026)
- IRE als Nachfolger von IRACIS: Altra Legal (abgerufen 22.06.2026)
- IRP (Sätze 8–10 %, paraguayische Quelle): DNIT – IRP (abgerufen 22.06.2026)
- Fusion von Steuer- und Zollverwaltung zur DNIT: Ferrere (abgerufen 22.06.2026)
- Rechtsformen (EAS/S.R.L./S.A.): Ministerio de Industria y Comercio (MIC)
Nicht abschließend offiziell verifiziert und vor verbindlichen Entscheidungen mit Contador zu prüfen: die genaue IRP-Einstiegsschwelle sowie die Einordnung konkreter Tätigkeiten als paraguayische oder ausländische Quelle.
Stand: Juni 2026 · Quellenstatus: durch mehrere Quellen bestätigt · Autor: Markus Rehkugler

