Paraguay deckelt Gebühren für Zahlungsdienste: neue BCP-Regeln im Überblick
Die paraguayische Zentralbank hat Preisobergrenzen und neue Transparenzpflichten für bestimmte Zahlungsdienste beschlossen. Für QR-Zahlungen auf Basis von Überweisungen und mehrere weitere Dienste gilt eine Obergrenze von 1,5 % inklusive IVA.
Was ist passiert?
Die paraguayische Zentralbank BCP hat erstmals einen umfassenderen Tarifrahmen für bestimmte Dienstleistungen im nationalen Zahlungssystem beschlossen. Die Regelung soll Kosten vergleichbarer machen, unklare oder doppelte Entgelte verhindern und den Wettbewerb zwischen Zahlungsanbietern stärken.
Grundlage sind die Resoluciones Nr. 7 und 8, Acta Nr. 31 vom 13. Juli 2026 sowie die Gesetze Nr. 7503/2025 zum nationalen Zahlungssystem und Nr. 5476/2015.
Für wen ist es relevant?
Die Regelung betrifft Zahlungsdienstleister und die von ihnen verlangten Entgelte. Praktisch relevant ist sie für:
- Unternehmen und Händler, die QR- oder andere Zahlungsdienste einsetzen,
- Nutzer von Zahlungs- und Überweisungsdiensten,
- Banken, Karten- und Zahlungsanbieter,
- Fintechs und weitere beaufsichtigte Teilnehmer des Zahlungssystems.
Welche Obergrenzen nennt der BCP?
Die amtliche Mitteilung nennt unter anderem folgende Höchstgrenzen:
- bis zu 1,5 % inklusive IVA für Zahlungsauslösedienste, Zahlungsanforderungen, Lastschriften sowie bestimmte Interbanküberweisungen in proprietären Systemen,
- bis zu 1 %, höchstens jedoch ₲ 5.500, für einen sogenannten „Participante Patrocinador“,
- bis zu 1,5 % inklusive IVA für QR-Zahlungen, denen eine Überweisung zugrunde liegt – unabhängig davon, ob die technische Infrastruktur öffentlich oder privat betrieben wird.
Zusätzlich müssen Anbieter ihre Tarife aktuell veröffentlichen, Gebühren und Vertragsstrafen klar bezeichnen, Entgelte technisch begründen und sicherstellen, dass jeder berechnete Betrag einer realen Leistung zugeordnet werden kann.
Was bedeutet das für Kunden und Händler?
Die Regelung schafft einen besseren Prüfmaßstab. Wer einen Zahlungsdienst nutzt, kann veröffentlichte Tarife vergleichen und unklare Gebühren gezielter hinterfragen.
Das bedeutet aber nicht, dass nun jede Bank-, Karten- oder Überweisungsgebühr pauschal auf 1,5 % begrenzt ist. Entscheidend sind die konkrete Dienstleistung und der regulatorische Anwendungsbereich. Kontoführungsgebühren, internationale Überweisungen oder andere Bankleistungen fallen nicht allein deshalb automatisch unter diese Obergrenze.
Was muss man jetzt tun?
- Als Händler oder Unternehmen die neuen veröffentlichten Tarife des eigenen Zahlungsanbieters prüfen.
- Bei QR- und Überweisungsdiensten klären, welche konkrete Leistung berechnet wird.
- Unklare Sammelgebühren oder doppelte Entgelte schriftlich erläutern lassen.
- Nicht von einer allgemeinen 1,5-%-Grenze für sämtliche Bankgeschäfte ausgehen.
Was ist noch unklar?
Die BCP-Mitteilung beschreibt die wesentlichen Obergrenzen und Pflichten. Ob ein konkretes Entgelt darunter fällt, hängt von der Einordnung des Dienstes und des Anbieters ab. Für einen Einzelfall ist deshalb die vollständige Resolution beziehungsweise der konkrete Tarif des beaufsichtigten Anbieters maßgeblich.
Einordnung für deutschsprachige Interessenten
Paraguays Zahlungsverkehr ist in den vergangenen Jahren schnell digitaler geworden. Mit der neuen Regelung zieht die Aufsicht bei der Kostentransparenz nach. Für Nutzer ist das grundsätzlich positiv. Der praktische Nutzen besteht aber nicht darin, jede Gebühr pauschal als unzulässig anzusehen, sondern darin, Kosten erstmals anhand klarerer Kategorien und Höchstgrenzen prüfen zu können.
Quellen
Aktualisiert am 8. August 2026 · Quellenlage: offiziell bestätigt

